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Impressum | © Copyright Kärntner Zivilschutzverband, 9020 Klagenfurt, www.siz.cc/kaernten | Letzte Änderung: 6 Juni, 2024


Verhalten vor dem Betreten von Eisflächen:

* Grundsätzlich nur freigegebene Eisflächen   betreten.

* Warntafeln beachten, Sperrzone nicht   betreten.

* Nehmen Sie Risikowarnungen in den Medien ernst.

* Festigkeit der Eisfläche prüfen. Knistern, Risse, Sprünge, Luftblasen und dunkle Flächen sind Alarmzeichen. Eisfläche nicht mehr betreten.

* Nicht alleine auf das Eis gehen.

* Besondere Vorsicht nach Tauwetter, bei schlechter Sicht oder Neuschnee.


Verhalten bei Unfällen durch Einbrechen in Eis:

* Bei Beobachtung eines Unfalls sofort Einsatzkräfte alarmieren.

* Als verunglückte Person versuchen mit den Armen auf der Eisdecke Halt zu finden bzw. wieder auf die Eisdecke zu kommen.

* Wenn Sie in einer Rettungsfunktion auf das Eis müssen, sichern Sie sich selbst durch ein Seil oder durch eine zweite Person.

* Auf breiter Unterlage sich liegend der eingebrochenen Person nähern. Hilfsmittel verwenden (Bretter, Leiter, Stangen, Seil).

* Wenn möglich, nicht selbst das Eis betreten und vom Ufer aus helfen.

* Nasse Kleidung ausziehen und verunfallte Person in eine trockene Decke hüllen bzw. trockene Kleidungsstücke überwerfen.

* Bei Erfrierungen keine aktive Wärme (z.B. durch Reiben oder Wärmflasche) zuführen.


http://www.siz.cc/st_veit_glan/aktuelles/1633

Sicheres Eislaufen - Betreten von Eisflächen -Verhalten bei Unfällen